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Besuchskommissionen

nach dem Sächsischen Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG)

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Titelseite Faltblatt Besuchskommissionen für psychiatrische Einrichtungen

Titelseite Faltblatt Besuchskommissionen für psychiatrische Einrichtungen
Herausgeber
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Artikeldetails
Redaktionsschluss: 01.07.2020
Seitenanzahl: 4 Seiten
Publikationsart: Faltblatt
Format: DIN-lang
Sprache: deutsch
Barrierefrei: ja
Preis
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Hinweis

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Beschreibung

Besuchskommissionen für psychiatrische Einrichtungen sind im Freistaat Sachsen ein unabhängiges und ehrenamtlich tätiges Gremium. Ihre Mitglieder werden für die Dauer von drei Jahren berufen. Die multiprofessionell zusammengesetzten Teams, in denen auch Psychiatriebetroffene vertreten sind, unternehmen im Jahr rund 120 Besuche. Dabei verstehen sie sich nicht als Kontrollorgane, sondern vor allem als konstruktive Berater, die im jeweiligen Einzelfall auch Anregungen und Hilfestellungen geben. Besuchskommissionen sind für die Wahrung der Rechte psychisch kranker Menschen ein bedeutendes Instrument. Das 4-seitige Faltblatt gibt Auskunft zum Wirken und Selbstverständnis der Kommissionen.
Der 2-seitige Beileger informiert zu Schutz von geistig und seelisch behinderten Menschen vor Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

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