Kreislaufwirtschaftsplan für den Freistaat Sachsen
Abfallwirtschaftsplan nach § 30 Kreislaufwirtschaftsgesetz Fortschreibung 2023
- Herausgeber
- Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
- Artikeldetails
- Ausgabe: 1. Auflage
Redaktionsschluss: 24.10.2023
Seitenanzahl: 196 Seiten
Publikationsart: Broschüre
Format: A4
Sprache: deutsch
Barrierefrei: ja
Dieser Artikel ist nur elektronisch als PDF verfügbar. Es sind keine Druckexemplare vorhanden.
Beschreibung
Gemäß § 30 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) stellen die Länder für ihr Gebiet Abfallwirtschaftspläne nach überörtlichen Gesichtspunkten auf. Diese stellen die Ziele der Abfallvermeidung, der Abfallverwertung, insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings sowie der Abfallbeseitigung, die bestehende Situation der Abfallbewirtschaftung sowie erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallverwertung und Abfallbeseitigung dar.
Mit der am 7. November 2023 durch die Sächsische Staatsregierung beschlossenen Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans als Kreislaufwirtschaftsplan wird der Fokus auf mehr Abfallvermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling im Sinne einer Kreislaufwirtschaft gesetzt sowie das Prinzip der Standortnähe für die Restabfallbehandlung und die Verringerung von Abfallverbringungen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben verankert. Der Kreislaufwirtschaftsplan betrachtet den Zeitraum bis zum Jahr 2032.