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Bericht des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen nach § 12 Absatz 6 Sächsisches Inklusionsgesetz

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Bericht des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen nach § 12 Absatz 6 Sächsisches Inklusionsgesetz

Bericht des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen nach § 12 Absatz 6 Sächsisches Inklusionsgesetz
Herausgeber
Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Artikeldetails
Ausgabe: 1. Auflage
Redaktionsschluss: 31.08.2023
Seitenanzahl: 93 Seiten
Publikationsart: Broschüre
Format: A4
Sprache: deutsch
Barrierefrei: ja
Autoren
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen in der Sächsischen Staatskanzlei
Preis
0,00 €

Hinweis

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Beschreibung

Aufgabe des Landesinklusionsbeauftragten ist es, darauf hinzuwirken, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen sowie dafür Sorge zu tragen, dass alle Vorschriften zugunsten von Menschen mit Behinderungen eingehalten werden. Hierzu berät er die Staatsregierung in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen sowie bei deren Fortentwicklung und Umsetzung und arbeitet in zahlreichen Fachgremien der Staatsregierung mit. Die Staatsministerien haben den Landesinklusionsbeauftragten frühzeitig bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen Vorhaben grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung zu beteiligen, soweit sie Fragen der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft behandeln oder berühren. Gemäß § 12 Abs. 6 Sächsisches Inklusionsgesetz unterrichtet der Landesinklusionsbeauftragte die Staatsregierung über die Ergebnisse seiner Beratungstätigkeit. Dies wird mit dem vorliegenden Bericht, der sich auf den Zeitraum von der erstmaligen Berufung am 3. Dezember 2021 bis zum 31. Juli 2023 bezieht, erfüllt.

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