Schnelle Hilfen im Sozialen Entschädigungsrecht
Fallmanagement und Traumaambulanz
Betroffene von Gewalttaten stehen nicht allein da. Denn das Soziale Entschädigungsrecht – das SGB XIV – unterstützt Sie mit sogenannten Schnellen Hilfen. Mehr Informationen finden Sie in dem Faltflyer
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
1. Auflage, 30.11.2024, Faltblatt, kostenlos