Geschützte Ursprungs- und Herkunftsbezeichnungen aus Sachsen
Vier Originale mit einzigartigem Geschmack
- Herausgeber
- Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
- Artikeldetails
- Ausgabe: 2. Auflage
Redaktionsschluss: 28.10.2016
Seitenanzahl: 24 Seiten
Publikationsart: Broschüre
Format: A5
Sprache: deutsch
Dieser Artikel ist nur elektronisch als PDF verfügbar. Es sind keine Druckexemplare vorhanden.
Beschreibung
Deutschland ist reich an einzigartigen Köstlichkeiten. Von Allgäuer Emmentaler bis Lübecker Marzipan, von Spreewälder Gurken bis Rheinischem Zuckerrübenkraut – die verschiedenen Regionen und Traditionen haben eine unendliche Genussvielfalt hervorgebracht. Wer einmal Dresdner Christstollen ®, Thüringer Rostbratwurst, Schwarzwälder Schinken oder einen anderen Gaumenschmaus probiert hat, weiß: Nur die Originale bieten den unverfälschten, einzigartigen Geschmack. Mit allen Sinnen lassen sich die Produkte am besten in der Herkunftsregion erleben und genießen.
Im Laufe der Jahre sind die Spezialitäten über ihre ursprüngliche Region hinaus bekannt geworden und werden auch außerhalb der Landesgrenzen geschätzt. Doch Deutschlands kulinarisches
Erbe lockt Nachahmer, die von dem guten Ruf des Originals profitieren wollen. Allerdings erreichen die „Kopien“ nicht die hervorragende Qualität und täuschen den Verbraucher über die wahre Herkunft des Produktes. Nur bei den Originalprodukten kann sich der Verbraucher auf die Ursprünglichkeit, die hohe Qualität und die Bewahrung der Tradition in der Region verlassen.
Deshalb werden die einzigartigen Originale seit 1992 in Ergänzung zu nationalen Schutzregelungen auf europäischer Ebene geschützt.
Mit der „Verordnung (EU) Nr. 1151/ 2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel“ hat die Europäische Union (EU) diese Spezialitäten umfassend vor jeglichen widerrechtlichen
Nachahmungen oder sonstigen falschen bzw. irreführenden Angaben gesichert. Dieser Schutz bedeutet, dass die Delikatessen nur in der ursprünglichen Region nach den traditionellen Rezepturen hergestellt werden dürfen. Der Verbraucher erkennt die geschützten Spezialitäten an dem EU-Gütezeichen (siehe
nächste Seite) und dem Schriftzug „geschützte geografische Angabe“ bzw. „geschützte Ursprungsbezeichnung“.
Der Geo-Schutz wird in Deutschland und der EU rege genutzt. Die Zahl der geschützten Produkte erhöht sich laufend:
I EU: 1.372
I Deutschland: 89
I Sachsen: 6
(Stand Oktober 2016)