MEEEr Rückenwind für Sachsens Gemeinden
Das Erneuerbare-Energie-Ertragsbeteiligungsgesetz erklärt
- Herausgeber
- Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
- Artikeldetails
-
Ausgabe: 2. Auflage
Redaktionsschluss: 27.11.2025
Seitenanzahl: 6 Seiten
Pub Type: Faltblatt
Format: DIN-lang
Sprache: deutsch - Autoren
- SMWA, Referat 51 - Grundsatzfragen, Energie- und Klimapolitik
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Beschreibung
Seit Juni 2024 gilt in Sachsen das Erneuerbare-Energien-Ertrags-
beteiligungsgesetz – kurz EEErtrBetG. Klingt kompliziert, ist aber
ganz einfach: Wer in Sachsen neue Windenergieanlagen oder Solar-
parks errichtet und betreibt, muss die umliegenden Gemeinden an
den Erträgen dieser Anlagen beteiligen. Damit erhalten Gemeinden mehr
Wertschöpfung, um vor Ort zu gestalten. Das Infoblatt fasst die
die wichtigsten Rahmenbedingungen rund um das EEErtrBetG zusammen.