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Besuchskommissionen nach dem Sächsischen Inklusionsgesetz

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Besuchskommissionen Cover

Besuchskommissionen Cover
Herausgeber
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Artikeldetails
Redaktionsschluss: 15.08.2023
Seitenanzahl: 4 Seiten
Publikationsart: Faltblatt
Format: A5
Sprache: deutsch
Barrierefrei: ja
Autoren
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Dieser Artikel ist nur elektronisch als PDF verfügbar. Es sind keine Druckexemplare vorhanden.

Beschreibung

Die Besuchskommissionen überprüfen, ob den Bewohnerinnen und Bewohnern in den verschiedenen Wohnstätten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Werkstätten gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung möglich sind. Sowohl sie selbst als auch das Personal haben während des Besuches Gelegenheit, der Kommission Wünsche oder Beschwerden vorzutragen.

Das Faltblatt können Sie über den Download-Link herunterladen. Sofern vorhanden, können Sie gedruckte Exemplare auch gern per Mail an redaktion@sms.sachsen.de anfragen.

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