Besuchskommissionen nach dem Sächsischen Inklusionsgesetz
- Herausgeber
- Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Artikeldetails
- Redaktionsschluss: 15.08.2023
Seitenanzahl: 4 Seiten
Publikationsart: Faltblatt
Format: A5
Sprache: deutsch
Barrierefrei: ja - Autoren
- Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
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Beschreibung
Die Besuchskommissionen überprüfen, ob den Bewohnerinnen und Bewohnern in den verschiedenen Wohnstätten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Werkstätten gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung möglich sind. Sowohl sie selbst als auch das Personal haben während des Besuches Gelegenheit, der Kommission Wünsche oder Beschwerden vorzutragen.
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