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Besuchskommissionen nach dem Sächsischen Inklusionsgesetz

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Besuchskommissionen nach dem Sächsischen Inklusionsgesetz

Besuchskommissionen nach dem Sächsischen Inklusionsgesetz
Herausgeber
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Artikeldetails
Redaktionsschluss: 15.08.2023
Seitenanzahl: 12 Seiten
Publikationsart: Broschüre
Format: A4
Sprache: deutsch
Barrierefrei: ja
Autoren
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Dieser Artikel ist nur elektronisch als PDF verfügbar. Es sind keine Druckexemplare vorhanden.

Beschreibung

Integration heißt,
Menschen mit Behinderungen sollen
die gleichen Rechte haben wie alle Menschen.
Und sie sollen selbst bestimmen, wie sie leben wollen. In dem Gesetz steht, was in Sachsen
für Menschen mit Behinderungen wichtig ist.
Im Ministerium gibt es eine Arbeits-gruppe.
Sie soll prüfen,
ob das Gesetz eingehalten wird.
In schwerer Sprache heißt die Arbeits-gruppe Besuchs-kommission.
Kommission ist ein schweres Wort.
Wir schreiben deshalb Besuchs-gruppe.
Hier steht,
was die Besuchs-gruppe machen soll.

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