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Förderung von privaten Kleinkläranlagen

Informationen zum Verfahren

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Förderung von privaten Kleinkläranlagen

Förderung von privaten Kleinkläranlagen
Herausgeber
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Artikeldetails
Ausgabe: 5. Auflage
Redaktionsschluss: 18.07.2014
Seitenanzahl: 20 Seiten
Publikationsart: Broschüre
Format: DIN-lang
Sprache: deutsch

Dieser Artikel ist nur elektronisch als PDF verfügbar. Es sind keine Druckexemplare vorhanden.

Beschreibung

Informationen zum Verfahren, zum Antrag, zu den Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten sowie zur am 31. Dezember 2015 ausgelaufenen Richtlinie Siedlungswasserwirtschaft – RL SWW/2009.
Die Broschüre richtet sich an alle Einwohner, die ihr Abwasser über dezentrale, private Abwasseranlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) entsorgen und noch umrüsten müssen. Die Frist zur Umrüstung endete am 31. Dezember 2015. Für bestimmte Ausnahmefälle, die nachweislich unverschuldet ihre Kleinkläranlage bis Ende 2015 nicht auf den Stand der Technik bringen konnten, wird ausnahmsweise auch noch nach der neuen Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft – RL SWW/2016 im Jahr 2016 eine Förderung gewährt. Einwohner, die eine Förderung im Jahr 2016 begehren, sollten sich dazu mit Ihrem Aufgabenträger und der Sächsischen Aufbaubank abstimmen.

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