Besuchskommissionen
nach dem Sächsischen Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG)
Besuchskommissionen für psychiatrische Einrichtungen sind im Freistaat Sachsen ein unabhängiges und ehrenamtlich tätiges Gremium. Ihre Mitglieder werden für die Dauer von drei Jahren berufen. Die…
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
01.07.2020, Faltblatt, kostenlos